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24998 | 30.03.22 | 08.10.24 | Weserradweg
Das Stück zwischen Kohlenstädt in Richtung Kleinenwieden ist sehr schmal geworden. Der Bahnhof H-O hat den anschliessenden Bereich wieder hergerichtet.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bearbeitet derzeit den Hinweis.
24983 | 27.03.22 | 30.03.22 | Kapellenwall 1
Das seit Jahren leerstehende Gebäude in einen denkmalgeschützten Ensemble verfällt zusehends (bröckelnder Balkon, Graffiti, eingeschlagene Haustür, Unkraut auf dem Gehweg....). Die Verwaltung sollte sich mit Besitzer in Verbindung setzen und auf Abhilfe drängen.
Stellungnahme der Verwaltung
Vielen Dank für Ihren Hinweis den wir gerne aufnehmen.
Wir werden einen Ortstermin mit dem Eigentümer vereinbaren, um die weitere Vorgehensweise und Maßnahmen zu besprechen.
24970 | 25.03.22 | 31.03.22 | Anschluss an das Radwegenetz der Stadt Rinteln
Ich rege an, den Anschluss der öffentlichen Straße "Gut Echtringhausen" an das Radwegenetz der Stadt Rinteln im Rahmen des aktuellen Radverkehskonzeptes zu berücksichtigen.
Der bestehende Radweg verläuft zwischen der Westendorfer Landwehr und Deckbergen ausschließlich auf der Nordseite der B 83. D.h., alle Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch alle Passanten/Touristen, die von der auf der Südseite auf die B 83 einmündenden öffentlichen Straße "Gut Echtringhausen" Zugang zum Radwegenetz der Stadt Rinteln haben möchten, sind gezwungen, an dieser Stelle die B 83 völlig ungesichert und ungeschützt zu überqueren. Dies ist aufgrund der dort gefahrenen (realen) Geschwindigkeiten, dem enormen täglichen Kfz-Aufkommen (dem höchtsten im Stadtgebiet) sowie der Unübersichtlichkeit der Querungsstelle insbesondere für nicht motorisierte Verkehrsteilnemher äußerst gefährlich. Fünf Todesopfer an dieser Stelle sprechen eine deutliche Sprache. Überdies ist die Straße "Gut Echtringhausen" auch Teil einer Abkürzung für Radfahrer/Radtouristen zur Weser bzw. dem Weserradweg. Die Sicherung der Querung ist daher geboten.
Ich nehme in diesem Zusammenhang auch Bezug auf die Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) 2015. Das ist eine ermessenleitende Verwaltungsvorschrift des Bundes, die für den nach geordneten Bereich zu beachten ist:
Die aus meiner Sicht entscheidende Passage für eine Querungshilfe findet man unter Grundsätze - Ziffer 1.2.1. Verkehrsicherheit, Seite 9, vorletzter Absatz:
"Bei Gefährdung besonders schutzbedürftiger Personen (z.B. ältere Menschen, Behinderte und Kinder), die eine Straße regelmäßig an einer bestimmten Stelle queren, wenn in zumutbarer Entfernung keine gesicherte Querung möglich ist, soll unanhängig von der Anzahl der schutzbedürftigen Personen oder von der Unfallsituation eine Lichtsignalanlage eingerichtet werden, wenn anders ein Schutz nicht erreichbar ist."
Ich stelle fest, es sind
a) besonders schutzbedürftige Personen (Ältere, Behinderte, Schulkinder) betroffen,
b) welche die Straße regelmäßig an dieser Stelle queren,
c) in zumutbarer Entfernung ist keine gesicherte Querung möglich,
d) ohne Ampel oder andere Querungshilfe ist ein Schutz nicht erreichbar.
e) Die Anzahl der Querungen ist bei Vorliegen der Kriterien a) - d) belanglos.
Ich mache weiter darauf aufmerksam, dass hier auch mehrere schwerbehinderte Anliegerinnen und Anlieger betroffen sind. Mindestens zwei dieser schwerbehinderten Anlieger nehmen u.a. regelmäßig mit dem Rad am Straßenverkehr teil. Diese Personen sollen nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Richtlinie bei Querung einer Straße besonders geschützt werden. Dies dürfte bereits ausreichend sein, um die Richtlinie hier anzuwenden und eine Bedarfsampel einzurichten. Überdies haben schwerbehindert Menschen gegenüber der öffentlichen Hand ein Recht auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Ohne Einrichtung einer Querungshilfe/Bedarfsampel wird dieser Personengruppe der Zugang zum Radwegenetz der Stadt Rinteln und mithin auch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erheblich erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht.
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand, liegt die Zuständigkeit für den
außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegenden Abschnitt der Bundestrasse
beim Landkreis. Dies sollte Stadtverwaltung und Stadtrat aber nicht davon
abhalten, sich im Interesse der Sicherheit und der körperlichen
Unversehrtheit der betroffenen (schwerbehinderten) Einwohnerinnen und Einwohner sowie aller Personen, welche die B 83 dort queren wollen oder queren müssen, für die
umgehende Einrichtung einer Bedarfsampel/Querungshilfe an dieser Stelle
einzusetzen und dies möglichst kurzfristig und mit Nachdruck an die
zuständigen Stellen heranzutragen.
Stellungnahme der Verwaltung
Vielen Dank für Ihre Anregung. Die Ortsräte wurden bereits am 01.02.2022 um Hinweise und Stellungnahmen zum Radverkehrskonzept gebeten. Ihre Anregung nehmen wir gern zu den bereits eingegangenen Hinweisen auf und leiten diese an das Büro PGV, Hannover, zur Überprüfung und ggf. zur Aufnahme in das Radverkehrskonzept weiter.
24969 | 25.03.22 | 31.03.22 | Bedarfsampel/Querungshilfe an der Kreuzung B 83/Gut Echtringhausen/Ulanenstraße
Ich rege die Einrichtung einer (Fußgänger-)Bedarfsampel oder zumindest einer Querungshilfe an der o.g. Kreuzung an.
Wie den örtlichen Medien zu entnehmen ist, soll die B 83 in diesem Bereich noch im laufenden Jahr aufwendig saniert werden. Diese Chance sollte nicht vertan werden, die für die Bedarfsampel/Querungshilfe erforderlichen baulichen Maßnahme mit einzuplanen. So wäre z.B. auch die Stromversorgung einer Bedarfsampel durch Anschluss an den dort verhanden Verteilerkasten und/oder durch Solarenerige unproblematisch sichergestellt. Die außerörtliche Querung der B 83 an dieser Stelle ist für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fußgänger, höchst gefährlich. Bei der Querung der B 83 sind an dieser Stelle bereits 5 Fußgänger (von Schulkind bis zum Senior) durch Kollision mit Kfz tödlich verunglückt. Die geltende Geschwinidigkeit für Kfz (70 km/h) wird selten eingehalten. Eine Verkehrskontrolle durch Geschwindigkeitsmessungen findet schon seit langem nicht mehr oder nur in extrem großen Zeitintervallen statt. Es wird gerast, was das Zeug hält. Die B 83 ist die am stärksten frequentierte Straße des Stadtgebietes. Die Absicherung der Querungsstelle ist dringend geboten. Ich verweise zudem auf die Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) 2015. Das ist eine ermessenleitende Verwaltungsvorschrift des Bundes, die für den nach geordneten Bereich zu beachten ist: Die aus meiner Sicht entscheidende Passage für eine Querungshilfe findet man unter Grundsätze - Ziffer 1.2.1. Verkehrsicherheit, Seite 9, vorletzter Absatz:
"Bei Gefährdung besonders schutzbedürftiger Personen (z.B. ältere Menschen, Behinderte und Kinder), die eine Straße regelmäßig an einer bestimmten Stelle queren, wenn in zumutbarer Entfernung keine gesicherte Querung möglich ist, soll unanhängig von der Anzahl der schutzbedürftigen Personen oder von der Unfallsituation eine Lichtsignalanlage eingerichtet werden, wenn anders ein Schutz nicht erreichbar ist."
Ich stelle fest, es sind
a) besonders schutzbedürftige Personen (Ältere, Behinderte, Schulkinder) betroffen,
b) welche die Straße regelmäßig an dieser Stelle queren,
c) in zumutbarer Entfernung ist keine gesicherte Querung möglich,
d) ohne Ampel oder andere Querungshilfe ist ein Schutz nicht erreichbar.
e) Die Anzahl der Querungen ist bei Vorliegen der Kriterien a) - d) belanglos.
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand, liegt die Zuständigkeit für den außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegenden Abschnitt der Bundestrasse beim Landkreis. Dies sollte Stadtverwaltung und Stadtrat aber nicht davon abhalten, sich im Interesse der Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner sowie aller Personen, welche die B 83 dort queren wollen oder queren müssen, für die umgehende Einrichtung einer Bedarfsampel/Querungshilfe an dieser Stelle einzusetzen und dies möglichst kurzfristig und mit Nachdruck an die zuständigen Stellen heranzutragen.
Stellungnahme der Verwaltung
Vielen Dank für Ihre Anregung. Diese wird zuständigkeitshalber an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hameln - zur Beantwortung weitergeleitet. Sie erhalten von uns zu gegebener Zeit wieder eine Auskunft.
24943 | 21.03.22 | 12.01.24 | Parken
Auch nach 2 Jahren hat sich im Ost-Contrescarpe im Wendehammer und sonstiges Parken nichts verändert. In allen anderen Nebenstraßen brauch man einen Parkschein. Nur hier fragt man sich ob die Burghofklinik die Parkflächen gepachtet hat. Auch wird in der Straße sich nicht an der Geschwindigkeit gehalten. Hier leben kleine Kinder. Muss hier erst ein Unglück passieren? Haftet die Stadt dafür?
Stellungnahme der Verwaltung
Es ist aktuell nicht vorgesehen, die Parkmöglichkeiten in der Ost-Contrescarpe weiter zu reglementieren bzw. einzuschränken. Eine Bewirtschaftung von Stellplätzen erfolgt nur in den Nebenstraßen, in denen nicht ausreichend Stellplätze für Bewohner und Anlieger vorhanden sind.
24667 | 13.02.22 | 15.02.22 | Rundweg um den Heinekamp für Fußgänger ein Schlammbad
An manchen Stellen ist der Weg durch Traktorspuren so aufgeweicht, dass für Fußgänger kein Durchkommen mehr ist (siehe Bild)
Stellungnahme der Verwaltung
Der beschriebene Weg ist ein sogenannter Wirtschaftsweg, der in erster Linie für die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge gedacht ist. Gerade in der herbstlichen Erntezeit bei feuchter Witterung sind mitunter starke Verschmutzungen nicht zu vermeiden (z.B. Maisernte, Zuckerrüben). Diese lassen sich nicht immer zeitnah beseitigen. Die verschmutzten Wegstrecken werden jedoch jetzt zum Frühjahr gereinigt.
24628 | 09.02.22 | 18.02.22 | Glasfaser für alle Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Gebiet der Stadt Rinteln
Ich rege dringend an, dass die Voraussetzungen für Glasfaseranschlüsse für alle Haushalte in sämtlichen Ortsteilen der Stadt Rinteln für alle Einwohner und Einwohnerinnen geschaffen werden, nicht nur in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets (laut Deutsche Glasfaser sog. "Ausbau-Polygone").
Es kann nicht hingenommen werden, dass bestimmte Bereiche und damit Teile der Einwohnschaft bei der Digitalisierung abgehängt werden. Viele Menschen arbeiten inzwischen im Homeoffice, Schülerinnen und Schüler benötigen für die Hausaufgaben Internetzugriff, es gibt viele Gewerbebetriebe auch in den nicht berücksichtigten Bereichen. Sie alle sind auf ein modernes, zuverlässiges und schnelles Internet angewiesen. Im übrigen sichert eine gut ausgebaute digitale Infrastruktur Arbeitsplätze und beugt auch einer Abwanderung von Betrieben und Einwohnern vor. Die Stadt sollte zügig und schnell handeln, damit auch die bisher nicht für Glasfaseranschlüsse vorgesehenen Bereiche/Haushalte den Anschluss an
die Zukunft nicht verpassen. Dafür sollte die Stadt alle vorhandenen Fördertöpfe anzapfen und ggf. selbst die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Glasfaser im gesamten Gemeindegebiet schaffen, denn die von der Stadt zurzeit gewählte Kooperation mit der Deutschen Glasfaser scheint diesbezüglich kurzfristig und zu Lasten der betroffenen Haushalte und Betriebe nicht zielführend zu sein.
Stellungnahme der Verwaltung
Vielen Dank für Ihre Nachricht über rinteln.mitgestalten.de.
Auf der städtischen Internetseite der Stadt Rinteln unter https://www.rinteln.de/home/deutsche-glasfaser/ können Sie die Ausbauplanung der Deutschen Glasfaser für Rinteln einsehen. Der Ausbau mit schnellem Internet ist auch in fast allen Rintelner Ortsteilen vorgesehen. Da die Deutsche Glasfaser als privatwirtschaftlicher Investor das Glasfasernetz auf eigene Kosten baut und betreibt, hat die Stadt Rinteln leider auch keinen Einfluss auf die Ausbauplanung. Sollte Ihr Haus/Ihre Wohnung oder Betrieb jedoch nicht im Ausbaugebiet liegen, kann ein Anschluss ggf. mit einem individuellen Angebot der Deutschen Glasfaser möglich sein. Die Deutsche Glasfaser bietet vielseitige Informationsmöglichkeiten. Auf der Homepage der Deutschen Glasfaser können Sie die Verfügbarkeit für Ihre Adresse überprüfen. Sie können sich unter der Rufnummer 02861 8133 410 beraten lassen oder nehmen das Angebot wahr, sich in den eigenen vier Wänden kostenlos und seriös beraten zu lassen. Vertriebspartner der Deutschen Glasfaser für Rinteln ist hier die Agentur United Promotion aus Hameln.
Darüber hinaus können Sie sich auch in Rinteln vor Ort informieren, im Kundencenter der Deutschen Glasfaser in der Mühlenstraße 2. Dieses hat montags bis freitags von 10 – 13 Uhr und 14 – 18 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung auch samstags für Sie geöffnet.
Zu der von Ihnen angesprochenen Förderung kann ich mitteilen, dass eine Förderung vom Bund für den Glasfaserausbau in so genannten "Grauen Flecken", also Gebieten mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Mbit/s möglich ist, allerdings nur in den Gebieten, in denen bisher keine Förderung eingeflossen ist. Der Landkreis Schaumburg übernimmt hier die Ausbauplanung für die Stadt Rinteln und plant, sobald die Aktivitäten der Deutschen Glasfaser abgeschlossen sind, ab 2023 mit der Beantragung von Fördermitteln für die grauen Flecken zu beginnen. Hierbei werden dann all die Gebiete in den Ausbau mit Glasfaser aufgenommen, die von der Privatwirtschaft nicht versorgt wurden. Die Kabel-TV Anschlüsse der Vodafone, die das Kerngebiet der Stadt Rinteln versorgen und bereits eine Versorgung mit 1Gbit/s ermöglichen, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.