Ich rege an, den Anschluss der öffentlichen Straße "Gut Echtringhausen" an das Radwegenetz der Stadt Rinteln im Rahmen des aktuellen Radverkehskonzeptes zu berücksichtigen.
Der bestehende Radweg verläuft zwischen der Westendorfer Landwehr und Deckbergen ausschließlich auf der Nordseite der B 83. D.h., alle Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch alle Passanten/Touristen, die von der auf der Südseite auf die B 83 einmündenden öffentlichen Straße "Gut Echtringhausen" Zugang zum Radwegenetz der Stadt Rinteln haben möchten, sind gezwungen, an dieser Stelle die B 83 völlig ungesichert und ungeschützt zu überqueren. Dies ist aufgrund der dort gefahrenen (realen) Geschwindigkeiten, dem enormen täglichen Kfz-Aufkommen (dem höchtsten im Stadtgebiet) sowie der Unübersichtlichkeit der Querungsstelle insbesondere für nicht motorisierte Verkehrsteilnemher äußerst gefährlich. Fünf Todesopfer an dieser Stelle sprechen eine deutliche Sprache. Überdies ist die Straße "Gut Echtringhausen" auch Teil einer Abkürzung für Radfahrer/Radtouristen zur Weser bzw. dem Weserradweg. Die Sicherung der Querung ist daher geboten.
Ich nehme in diesem Zusammenhang auch Bezug auf die Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) 2015. Das ist eine ermessenleitende Verwaltungsvorschrift des Bundes, die für den nach geordneten Bereich zu beachten ist:
Die aus meiner Sicht entscheidende Passage für eine Querungshilfe findet man unter Grundsätze - Ziffer 1.2.1. Verkehrsicherheit, Seite 9, vorletzter Absatz:
"Bei Gefährdung besonders schutzbedürftiger Personen (z.B. ältere Menschen, Behinderte und Kinder), die eine Straße regelmäßig an einer bestimmten Stelle queren, wenn in zumutbarer Entfernung keine gesicherte Querung möglich ist, soll unanhängig von der Anzahl der schutzbedürftigen Personen oder von der Unfallsituation eine Lichtsignalanlage eingerichtet werden, wenn anders ein Schutz nicht erreichbar ist."
Ich stelle fest, es sind
a) besonders schutzbedürftige Personen (Ältere, Behinderte, Schulkinder) betroffen,
b) welche die Straße regelmäßig an dieser Stelle queren,
c) in zumutbarer Entfernung ist keine gesicherte Querung möglich,
d) ohne Ampel oder andere Querungshilfe ist ein Schutz nicht erreichbar.
e) Die Anzahl der Querungen ist bei Vorliegen der Kriterien a) - d) belanglos.
Ich mache weiter darauf aufmerksam, dass hier auch mehrere schwerbehinderte Anliegerinnen und Anlieger betroffen sind. Mindestens zwei dieser schwerbehinderten Anlieger nehmen u.a. regelmäßig mit dem Rad am Straßenverkehr teil. Diese Personen sollen nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Richtlinie bei Querung einer Straße besonders geschützt werden. Dies dürfte bereits ausreichend sein, um die Richtlinie hier anzuwenden und eine Bedarfsampel einzurichten. Überdies haben schwerbehindert Menschen gegenüber der öffentlichen Hand ein Recht auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Ohne Einrichtung einer Querungshilfe/Bedarfsampel wird dieser Personengruppe der Zugang zum Radwegenetz der Stadt Rinteln und mithin auch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erheblich erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht.
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand, liegt die Zuständigkeit für den
außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegenden Abschnitt der Bundestrasse
beim Landkreis. Dies sollte Stadtverwaltung und Stadtrat aber nicht davon
abhalten, sich im Interesse der Sicherheit und der körperlichen
Unversehrtheit der betroffenen (schwerbehinderten) Einwohnerinnen und Einwohner sowie aller Personen, welche die B 83 dort queren wollen oder queren müssen, für die
umgehende Einrichtung einer Bedarfsampel/Querungshilfe an dieser Stelle
einzusetzen und dies möglichst kurzfristig und mit Nachdruck an die
zuständigen Stellen heranzutragen.
Vielen Dank für Ihre Anregung. Die Ortsräte wurden bereits am 01.02.2022 um Hinweise und Stellungnahmen zum Radverkehrskonzept gebeten. Ihre Anregung nehmen wir gern zu den bereits eingegangenen Hinweisen auf und leiten diese an das Büro PGV, Hannover, zur Überprüfung und ggf. zur Aufnahme in das Radverkehrskonzept weiter.