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1078 | 10.10.17 | 18.10.17 | Infotafel am Rintelner Bahnhof

In den letzten Jahren bin ich oft am Rintelner Bahnhof. Der Anblick hat sich in der letzten Zeit etwas
gebessert, allerdings gibt es immer noch Mängel, die meines Erachtens ohne großen Aufwand zu
beheben wären:
Für Reisende mit Fahrrad, insbesondere in der Ferienzeit mit den schwer beladenen Satteltaschen, für Rollstuhlfahrer, Räder mit Kinderanhänger etc. ist es extrem schwierig, die Unterführung zu bewältigen. Vielfach wird der Weg über die Schienen im rechten Bereich des Bahnhofs benutzt, allerdings steht dort immer noch das abschreckende Schild mit der Aufschrift ÜBERSCHREITEN DER GLEISE FÜR UNBEFUGTE VERBOTEN. Und viele Reisende sehen diese Möglichkeit einfach nicht.
Es gibt heutzutage in den meisten Städten Fahrstühle für Reisende mit viel Gepäck oder Rollstuhl. Allerdings gibt es auch Städte, die entschieden haben, dass das Überschreiten der Gleise unter Beachtung der notwendigen Sorgfalt erlaubt sein kann. Der Reisende kann am Eingang zur Unterführung darauf aufmerksam gemacht werden, daß es die Möglichkeit gibt, den Bahnsteig ohne Unterführung zu erreichen. Es müßte eine entsprechende Hinweistafel aufgestellt werden. Vielleicht weist man darauf hin, daß jede Stunde nur 2 Züge fahren, und wenn das Läuten der Schrankenanlage erklingt, ist besondere Vorsicht geboten.

Ich habe häufig beobachtet, wie Reisende sich sehr anstrengen mußten, um die Räder, das Gepäck etc. auf die richtige Seite des Bahnsteiges zu befördern. Oft geht es nur mit fremder Hilfe. Wenn man dann auf die Möglichkeit der Überquerung der Schienen aufmerksam macht, wird dieser Hinweis meist gerne angenommen.
So könnte manch Reisender die Stadt Rinteln in besserer Erinnerung behalten. In der Stadt Wismar hat man sich zumindest mangels Fahrstuhl zum Angebot dieser Möglichkeit entschlossen.

838 | 25.09.17 | 11.10.17 | Radfahrer Gefahr in Fussgängerzone

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich war als Tourist mit meiner stark gehbehinderten Frau ( MS, Arthrose, Kniegelenksprothese) bei Ihnen am 25.08.2017 gegen 16:00Uhr in der Fußgängerzone zum "bummeln". Leider mussten wir unseren Besuch schon nach kurzer Zeit abbrechen. Es bestand durch zum Teil rücksichtslos fahrende Radfahrer eine erhebliche Verletzungsgefahr für meine Frau. Innerhalb kürzester Zeit durchquerten eine sehr große Anzahl von Radfahrern verbotswidriger Weise die Fußgängerzone ohne abzusteigen. Die Fahrer gingen durch alle Altersklassen! Es war nicht möglich die Straße gefahrlos zu überqueren. In mehren Fällen konnte ein Zusammenstoß und somit ein Sturz nur mit knapper Not vermieden werden. Welche katastrophalen Folgen dies für die Gesundheit meiner Frau gehabt hätte ist wohl sehr leicht nachvollziehbar. Hier in Bremen läuft die Polizei regelmäßig in Fußgängerzonen Streife und hat das Problem mit konsequenter Verfolgung dieser "Unart" stark reduziert. Es versteht sich von selbst das Fußgängerzonen auch den Fußgängern vorbehalten sein sollten. Durch so einen Zustand können wir Ihre Fußgängerzone nicht weiterempfehlen. Schade!!
Um Antwort wird gebeten.
Mit freundlichen Gruß
Andreas Polewka

Stellungnahme der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Polewka,

im Namen der Stadt Rinteln möchte ich zunächst mein Bedauern darüber ausdrücken, dass Sie und Ihre Frau sich in unserer schönen Fußgängerzone nicht sicher gefühlt haben.
Grundsätzlich ist die Fußgängerzone in Rinteln allerdings offiziell für den Fahrradverkehr zugelassen. Eine entsprechende Beschilderung mit dem Zusatz "Schritttempo" ist an den jeweiligen Eingangsbereichen aufgestellt.
Die Fußgängerzone im Zuge der Weser-/Klosterstraße stellt eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Fahrradverkehr, speziell für Schüler des Schulzentrums in der Südstadt, dar. Außerdem wirbt Rinteln als Anlieger des Weserradweges mit dem Slogan "fahrradfreundliche Stadt". Aus diesen Gründen kam bzw. kommt eine Sperrung für den Fahrradverkehr grundsätzlich nicht in Betracht.
Trotzdem ist uns die Problematik, aktuell auch auf Bestreben des Seniorenbeirates der Stadt Rinteln, selbstverständlich bekannt. Leider mangelt es vielen Fahrradfahrern an der gebotenen und erforderlichen Rücksichtnahme für ein solches bestehendes Miteinander von Fußgänger- und Fahrradverkehr.
Der Ordnungsdienst des Amtes für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste hat somit bereits vor geraumer Zeit mit regelmäßigen Kontrollen der Fußgängerzone begonnen. Auffällige und rücksichtslose Fahrradfahrer werden nach Möglichkeit angehalten und auf ihr Fehlverhalten angesprochen. Gleichzeitig erhalten Sie einen Flyer mit entsprechenden Verhaltensregeln für die Zukunft. Sanktionen wie Verwarnungs-/Bußgelder können leider nur durch die Polizei ausgesprochen werden. Auch dies erfolgt im Rahmen der begrenzten personellen Möglichkeiten der örtlichen Polizei. Zusätzlich werden zeitnah auch noch auffällige Plakate mit der Aufforderung zur gegenseitigen Rücksichtnahme an den Eingangsbereichen der Fußgängerzone angebracht bzw. aufgestellt.
Hoffentlich konnte ich Ihnen mit diesen Informationen zunächst weiterhelfen, auch wenn die von Ihnen geschilderte Problematik dadurch nicht ungeschehen gemacht wird.
Wir würden uns freuen, wenn Sie und Ihre Frau trotzdem einmal wieder in unserer Stadt zu Gast wären.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andreas Buchmeier

832 | 22.09.17 | 20.12.17 | Fußweg um die Teiche extrem matschig

an der unten angegebenen Position wird der Weg zwischen den Kiesteichen immer mehr zu einem Sumpf. Ein bisschen Kies würde sicherlich schon ausreichen um den viel genutzten Weg wieder deutlich attraktiver zu gestalten.

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Stellungnahme der Verwaltung

Im vorderen Bereich des Weges befindet sich eine morastige Stelle. Diese wird im Rahmen der Wegeunterhaltung bis Ende Oktober mit Splitt gefüllt. Feuchte Stellen auf einem naturbelassenen Weg lassen sich nach Niederschlägen auch weiterhin nicht völlig ausschließen.

811 | 31.08.17 | 20.12.17 | Parken im Schubertweg

Wie kann es sein wenn man vom Wilhelm Busch Weg abbiegt auf den Schubertweg die ganze rechte Seite zugeparkt ist. Da sich da nicht zwei Autos begegnen können, muss man zwangsläufig soweit zurück setzten, dass der andere vorbei kann. Warum werden die Parkplätze an den Häusern nicht genutzt?

Falls es da mal zu einem Feuerwehr oder Rettungseinsatz kommt, haben die ganz schlechte Karten. Möchte noch erwähnen das auf der linken Seite auch ab und zu geparkt wird und auch die 30 Zone missachtet wird und mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird.

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805 | 28.08.17 | 20.12.17 | Umgestürzte Bäume am Hupengrund

Am Samstag vor einer Woche sind 2 Bäume am Rande des Parkplatzes Hupengrund in Uchtdorf umgestürzt und liegen über den Parkplatz. Die Bäume müssen mal weggeräumt werden. Wer dafür zuständig ist, weiß ich nicht. Bitte veranlassen sie das Dementsprechende.

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Stellungnahme der Verwaltung

Die Bäume befinden sich im Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten und liegen auch auf deren Grundstück. Die Landesforsten werden seitens der Stadtverwaltung über das Umsturzereignis informiert.

801 | 19.08.17 | 28.08.17 | Fußweg Wennenkämper Straße

Der Fußweg Wennenkämper Straße ist ja nun gereinigt worden. Darüber freuen wir uns. Leider ragen immer noch mehrere Dornenäste in den Fußweg hinein und die können Rollatornutzern und Kindern auf dem Fahrrad gefährlich werden. Außerdem gibt es eine ca. 25 Meter lange Hecke die unbedingt mal gekürzt werden muss, da man in dem Bereich nur noch auf der Bordsteinkante gehen kann. Da könnte sogar ein Privateigentümer zuständig sein. Ein Jahr schaue ich mir schon die vollen Gullys an der Straße an. Bei extremen Wetterlagen läuft da nicht mehr viel Wasser ab. Eine Bearbeitung der Themen würde uns freuen.

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Stellungnahme der Verwaltung

Die Gärtner des Baubetriebshofes sind seit August - nach Beendigung der Brut- und Nistzeiten - mit Gehölz und Heckenschnittarbeiten im Stadtgebiet Rinteln beschäftigt. Der notwendige Rückschnitt in Wennenkamp erfolgt in der 35. KW. Die Reinigung der Abläufe wird ebenfalls zeitnah ausgeführt.

792 | 08.08.17 | 11.10.17 | Industriegebiet Süd

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Hinweis bezieht sich auf die Verkehrssituation in der Heisterbreite und anliegende Straßen wie z.B. die Röntgen Strasse, Am Stumpfen Turm,...
Mehrfach könnte ich in den Kreuzungsbereichen beinah Unfälle beobachten und bin auch schon mehrfach selbst als Fahrradfahrer betroffen gewesen das die Verkehrsregel Rechts vor Links missachtet wird, wenn man aus den genannten Straßen abbiegen möchte. Ich habe keine Hinweisschilder gefunden das dort Rechts vor Links gilt und Bodenmarkierungen o.ä. fehlen.
Aufgrund der Gefährlichkeit, weil dort viele Lkws fahren und der Weg auch von vielen Kindern als Schulweg genutzt wird(Fahrrad) , bitte ich sie da tätig zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Vogt

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Stellungnahme der Verwaltung

Die Angelegenheit wurde in der letzten Verkehrsbesprechung bei der Stadt Rinteln mit den zuständigen Polizei- und Straßenverkehrsbehörden sowie den Straßenbaulastträgern behandelt. Folgendes Ergebnis wurde einvernehmlich erzielt:Die Vorfahrtregelung im Zuge der Braasstraße ist durch Aufstellung des VZ 301 StVO-Vorfahrt- eindeutig. Die untergeordneten einmündenden Straßen sind jeweils mit dem VZ 205 StVO-Vorfahrt gewähren- beschildert. Hier besteht kein Handlungsbedarf.
Im Zuge der Heisterbreite (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) gilt an den Einmündungsbereichen Rechts vor Links.
Auch bei den geforderten Wartelinien handelt es sich um Verkehrszeichen, die gemäß § 45 Abs. 9 StVO nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Z. B. könnte eine Wartelinie angeordnet werden, wenn an einer einzelnen Kreuzung/Einmündung ein Unfallschwerpunkt festgestellt werden sollte. In den jeweiligen Einmündungsbereichen der Heisterbreite ist das Unfallgeschehen laut Auskunft der Polizei bisher völlig unauffällig. Somit besteht auch hier kein Handlungsbedarf.