Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Hinweis bezieht sich auf die Verkehrssituation in der Heisterbreite und anliegende Straßen wie z.B. die Röntgen Strasse, Am Stumpfen Turm,...
Mehrfach könnte ich in den Kreuzungsbereichen beinah Unfälle beobachten und bin auch schon mehrfach selbst als Fahrradfahrer betroffen gewesen das die Verkehrsregel Rechts vor Links missachtet wird, wenn man aus den genannten Straßen abbiegen möchte. Ich habe keine Hinweisschilder gefunden das dort Rechts vor Links gilt und Bodenmarkierungen o.ä. fehlen.
Aufgrund der Gefährlichkeit, weil dort viele Lkws fahren und der Weg auch von vielen Kindern als Schulweg genutzt wird(Fahrrad) , bitte ich sie da tätig zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Vogt
Die Angelegenheit wurde in der letzten Verkehrsbesprechung bei der Stadt Rinteln mit den zuständigen Polizei- und Straßenverkehrsbehörden sowie den Straßenbaulastträgern behandelt. Folgendes Ergebnis wurde einvernehmlich erzielt:Die Vorfahrtregelung im Zuge der Braasstraße ist durch Aufstellung des VZ 301 StVO-Vorfahrt- eindeutig. Die untergeordneten einmündenden Straßen sind jeweils mit dem VZ 205 StVO-Vorfahrt gewähren- beschildert. Hier besteht kein Handlungsbedarf.
Im Zuge der Heisterbreite (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) gilt an den Einmündungsbereichen Rechts vor Links.
Auch bei den geforderten Wartelinien handelt es sich um Verkehrszeichen, die gemäß § 45 Abs. 9 StVO nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Z. B. könnte eine Wartelinie angeordnet werden, wenn an einer einzelnen Kreuzung/Einmündung ein Unfallschwerpunkt festgestellt werden sollte. In den jeweiligen Einmündungsbereichen der Heisterbreite ist das Unfallgeschehen laut Auskunft der Polizei bisher völlig unauffällig. Somit besteht auch hier kein Handlungsbedarf.