Hundefreilaufgelände für unsere Stadt

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Grünfläche

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Lange,
sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung,

ich wende mich heute an Sie, um für den Bau eines Hundefreilaufs in unserer Stadt zu werben. Wie Sie vielleicht wissen, haben viele kleinere Gemeinden bereits solche Einrichtungen, und ich glaube, dass auch unsere Stadt von einem Hundefreilauf profitieren würde.
Als Hundebesitzer weiß ich aus erster Hand, wie wichtig es ist, dass Hunde sich regelmäßig bewegen und soziale Interaktionen haben. Ein Hundefreilauf würde es unseren Hunden ermöglichen, sich auf sichere und kontrollierte Weise zu bewegen und andere Hunde und Hundebesitzer kennenzulernen. Dies würde dazu beitragen, das Sozialverhalten unserer Hunde zu verbessern und ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu fördern.
Ich denke auch, dass ein Hundefreilauf dazu beitragen würde, die Kommunikation und den Austausch zwischen Hundebesitzern in unserer Stadt zu fördern. Durch den regelmäßigen Besuch des Hundefreilaufs würden Hundebesitzer aus verschiedenen Stadtteilen und Gemeinden zusammenkommen und sich über Hundetrainingsmethoden, Ernährung und Gesundheitsfragen austauschen. Dies würde dazu beitragen, die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter Hundebesitzern in unserer Stadt zu stärken.
Nicht zuletzt sollte man auch berücksichtigen, dass Hundebesitzer in unserer Stadt Hundesteuer zahlen. Diese Steuer sollte dazu dienen, öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen zu finanzieren, die der Stadt und ihren Bürgern zugutekommen. Der Bau eines Hundefreilaufs wäre eine solche Einrichtung, die dazu beitragen würde, das Leben von Hundebesitzern in unserer Stadt zu verbessern.
Ich hoffe sehr, dass Sie meine Argumente für den Bau eines Hundefreilaufs in unserer Stadt unterstützen werden und danke Ihnen im Voraus für Ihre Überlegungen.

Mit freundlichen Grüßen,
Dietmar Jürgens

PS.
Es gab am 25.04.2022 schon eine Anregung zu einem Hundefreilauf Nr. 25190-22

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bisher wurde noch keine geeignete Fläche gefunden.
Weiterhin ist seitens der Bauordnungsbehörde zu prüfen, ob eine entsprechende Fläche in der Ortslage zulässig ist.
Sobald hierzu Ergebnisse vorliegen, wird weiter berichtet.